Beichte - Bußgottesdienst - Bußsakrament
Seelsorgliches Gespräch und Beichte
Für Gespräche setzen Sie sich bitte direkt mit einem der Seelsorger der Gemeinde in Verbindung.
Durch die Beichte kann sich der Mensch wieder mit Gott versöhnen, wenn er zuvor bewusst eine sündhafte Handlung begangen hat. Für eine gültige Beichte müssen fünf Voraussetzungen gegeben sein: Der Beichtende muss sich seiner Sünde bewusst geworden sein, er muss Reue spüren und alle bewussten Sünden bekennen sowie die Absicht haben, in Zukunft schwere Sünden zu vermeiden und sich um Wiedergutmachung bemühen.
Beichtgelegenheiten sind in der Regel an Samstagen vor der Abendmesse (bitte Kirchorte beachten) oder nach Absprache mit einem Priester.
Bußgottesdienste finden mehrmals im Kirchenjahr statt. Bitte im Gottesdienstplan nachsehen.